Steuervorteile können auch nach dem Alterseinküftegesetz noch in allen Schichten der Altersvorsorge in Anspruch genommen werden. In der ersten Schicht, der Rürup Rente können bis zu 20000 € pro Jahr in der Ansparphase steuerlich geltend gemacht werden.
In der zweiten Schicht fördert der Staat die betriebliche Altersvorsorge indem man seine Beiträge vor Versteuerung abführen kann. Ebenfalls in der zweiten Schicht angesiedelt ist die Riester Rente, die über direkte Zulagen (Zulagenrente) und/oder Steuervorteilen staatlich gefördert wird (Förderrente).
Unter bestimmten Vorraussetzungen sind auch bei Lebensversicherungen die Hälfte der Kapitalerträge steuerfrei bzw. Rentenzahlungen aus Rentenversicherungen der Ertragsanteil nach einer Ertragsanteiltabelle versteuert werden. Die Ertragsanteiltabelle regelt den zu versteuernden prozentualen Ertragsanteil nach Renteneintrittsalter.
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