Durch Verabschieden des Alterseinkünftegesetzes ist die betriebliche Altersvorsorge gegenüber der privaten Vorsorge gestärkt worden. Eine betriebliche Altersvorsorge entsteht, wenn ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter Versorgungsleistungen fürs Alter, für den Tod oder den Fall einer Invalidität zusagt. Dabei kann über Entgeltumwandlung dieser Anspruch teilweise oder komplett vom Mitarbeiter selber finanziert werden.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge auf Basis der Entgeltumwandlung. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf Teile seines Gehaltes und erhält im Gegenzug die vereinbarte Versorgungsleistung. Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge:
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