Mit der sogenannten Rürup-Rente oder auch Basisversorgung (Basisrente) wurde unter bestimmten Vorraussetzungen die Möglichkeit geschaffen, mit Steuervorteilen während der Ansparphase für das Alter vorzusorgen (Altersvorsorge). Diese Privatverträge der Basisversorgung sind Hartz 4 geschützt und es ist möglich sowohl eine Berufsunfähigkeitsabsicherung als auch eine Hinterbliebenrente miteinzuschliessen.
Die Vorraussetzungen für den Steuervorteil:
- nur monatliche Rentenzahlung möglich ( kein Kapitalwahlrecht )
- Rentenleistung frühestens ab vollendetem 60. Lebensjahr beziehbar ( gilt nicht für die Berufsunfähigkeitsrente )
- Versorgungsansprüche dürfen nicht vererbbar, beleihbar, übertragbar oder veräusserbar sein
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so können ab 2005 die Beiträge anteilig stufenweise bis zu gewissen Höchstbeträgen steuerlich abgesetzt werden. Dafür unterligen Leistungen aus der Basisversorgung (Basisrente) der nachgelagerten Besteuerung.
Steuerfreie Anteile für jeweiliges Jahr:
Jahr………steuerfreier Anteil in %……..max. absetzbarer Betrag
2005…………………60…………………………………….12000 €
2007…………………64…………………………………….12800 €
2009…………………68…………………………………….13600 €
2011…………………72…………………………………….14400 €
2013…………………76…………………………………….15200 €
2015…………………80…………………………………….16000 €
2017…………………84…………………………………….16800 €
2019…………………88…………………………………….17600 €
2021…………………92…………………………………….18400 €
2023…………………96…………………………………….19200 €
2025……………….100…………………………………….20000 €
Bei Ehegatten verdoppelt sich der maximale Höchstbeitrag. Bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern reduziert sich der Höchstbeitrag um den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Für Vorsorgeaufwendungen, z.B. zur Kranken-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von max. 1500 € für Arbeitnehmer und 2400 € für Selbstständige.
Die Leistungen aus der Basisversorgung werden ab 2005, auch bei Selbstständigen, zu 50 % versteuert. In den Folgejahren steigt der zu versteuende Anteil schrittweise.
Der zu versteuernde Anteil der Leibrente wird im 2. Rentenbezugsjahr ermittelt und verbleibt dem Rentner lebenslang.
Ab dem Jahr 2040 müssen die Leistungen aus der Basisrente dann zu 100 % versteuert werden.
Besteuerung der Leistungen aus der Basisversorgung:
Jahr des Rentenbeginns……….Besteuerungsanteil in %
…………2005…………………………………………..50
…………2006…………………………………………..52
…………2008…………………………………………..56
…………2010…………………………………………..60
…………2012…………………………………………..64
…………2014…………………………………………..68
…………2016…………………………………………..72
…………2018…………………………………………..76
…………2020…………………………………………..80
…………2022…………………………………………..82
…………2025…………………………………………..85
…………2030…………………………………………..90
…………2035…………………………………………..95
…………2040…………………………………………100
Die Anpassung des zu versteuernden Anteils erfolgt in 2%-Schritten pro Jahr, bis im Jahr 2020 ein Besteuerungsanteil von 80 % erreicht ist. Somit liegt der Vorteil gegenüber einer Riester Laufzeit auf der Hand.
Zwischen 2020 und 2040 wird der Besteuerungsanteil der Basisversorgung jährlich um ein Prozent erhöht, im Jahr 2040 ist somit die 100%-ige Besteuerung der Leibrenten aus der Basisversorgung erreicht.
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