Werden Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen vorzeitig gekündigt und das angesammelte Kapital abzüglich der Stornokosten des Lebensversicherungsunternehmens wieder an den Versicherungsnehmer ausbezahlt, so spricht man von Rückkauf.
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Angebote zur kapitalbildenden Lebensversicherung
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