Risikolebensversicherungen stellen bei Tod der versicherten Person eine vereinbarte Versicherungssumme zur Verfügung. Häufig finden diese Anwendung zur Absicherung von Hinterbliebenen, meist Familie. Auch zur Kreditsicherung werden diese herangezogen. Für diese Fälle gibt es Sonderformen der Risikolebensversicherung, bei denen die Versicherungssumme linear oder im Rahmen der Kredittilgung fällt.
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