Mit der Rentenreform im Jahre 2002 wurde die sogenannte “Riester-Rente”, auch Zulagenrente oder Foerderrente genannt, eingeführt. Diese Versicherung privatrechtlicher Natur wird staatlich gefördert über eine Zulage, die in Ihrer Höhe von den Beiträgen des Versicherungsnehmers abhängt.
Wer in den Jahren 2004 und 2005 mindestens 2% seines Jahresbruttoeinkommens (eigener Aufwand plus Zulage müssen 2% des Jahresbruttoeinkommens ausmachen ) für die Altersvorsorge aufgewendet hat, konnte maximal 76 € Grundzulage vom Staat erhalten. Für 2006 und 2007 beträgt die Grenze 3% des Einkommens, die Grundzulage erhöht sich in diesen Jahren auf 114 €. Ab 2008 müssen dann 4% des Einkommens ( inklusive Zulage ) umgewandelt werden, um die volle Grundzulage von 154 € erhalten zu können.
Zusätzlich wird vom Staat zu der Grundzulage eine Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind gewährt. Dieses steigert sich von 92 € pro Kind in 2004 und 2005 über 138 € pro Kind in 2006 und 2007 bis auf 185 € pro Kind a 2008. Die Voraussetzungen für die Gewährung und Höhe der Zulage sind analog der Grundzulage. Auch die Kinderzulage wird auf den umgewandelten Betrag angerechnet.
D.h. im Jahre 2008 bei 2 zulageberechtigten Kindern und einem Jahresbruttoverdienst von 35000 € stellt sich die Berechnung wie folgt dar:
4% aus Jahresbrutto = 1400 €
-2x Kinderzulage = 370 €
-Grundzulage = 154 €
jährlicher Eigenaufwand = 876 €
Bei Ehepaaren kann die Grundzulage für jeden der Ehepartner in Anspruch genommen werden, wenn jeder einen eigenen “Riester”-Vertrag abschließt. Die Kinderzulagen werden in aller Regel auf dem Vertrag der Mutter gutgeschrieben, wenn die Ehepartner zusammen leben, kann aber auf Antrag auch geändert werden. Ansonsten ist derjenige Elternteil berechtigt die Kinderzulage zu erhalten, der auch das Kindergeld bekommt.
Zusätzlich zu den Zulagen wurde in der Riester-Rente (Foerderrente, Zulagenrente) auch noch die Möglichkeit geschaffen, über einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug Steuern zu sparen. Dabei wird vom Finanzamt geprüft, ob der Versicherte über diesen Sonderausgabenabzug eine höhere Ersparnis hat, als die direkten Zulagen ausmachen. Den Teil der Steuerersparnis, der die Zulagen übersteigt zahlt das Finanzamt als Steuerrückzahlung aus.
Der zusätzliche Sonerausgabenabzug kann auch über die Grenze von 4% des Jahresbruttoeinkommens ( in 2008 ) genutzt werden.
Allerdings gibt es auch hier Höchstbeträge, so ist der zusätzliche Sonderausgabenabzug in den Jahren 2004 und 2005 auf 1050 €, in den Jahren 2006 und 2007 auf 1575 € und ab 2008 auf 2100 € begrenzt.
Die Riester-Rente (Foerderrente, Zulagenrente) kann auch als betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen werden.
Webtipps:
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