Der Rentenartfaktor dient in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Berechnung der Rentenhöhe.
Entgeltpunkte x Rentenartfaktor X aktueller Rentenwert ergibt die Höhe der Rentenzahlung.
- Renten wegen Alters 1,0
- Rente wegen Berufsunfähigkeit 0,6667
- Rente wegen Erwerbsunfähigkeit 1,0
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5
- Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0
- Halbwaisenrenten 0,1
- Vollwaisenrenten 0,2.
- kleinen Witwen- bzw. Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalemdermonats nach dem Todesmonat 1,0, anschließend 0,25
- großen Witwen- bzw. Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat 1,0, anschließend 0,6 bzw. 0,55
.
Angebot zur privaten Rentenversicherung
.
Abgelegt in den Kategorien: Versicherungslexikon Altersvorsorge

