Ein Pensionsfonds wird in Form einer Aktiengesellschaft oder als Pensionsfonds auf Gegenseitigkeit geführt und unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Pensionsfonds-Kapaitalanlageverordnung lässt dem Pensionsfonds jedoch ein breites Spektrum an Anlagemöglichkeiten.
Für den Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber mit dem Pensionsfonds ein Vertrag geschlossen, auf den der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Geregelt werden diese Leistungen in Pensionsplänen. Diese können als defined benefit Vertrag (leistungsbezogen) oder als defined contribution Vertrag (beitragsbezogen) abgeschlossen werden. Bei einem defined benefit Vertrag erhält der Arbeitnehemer eine feste Zusage auf eine Leistung, für deren Finanzierung allein der Arbeitgeber verantwortlich ist. Bei einem defined contribution Vertrag wird ein bestimmter Betrag vom Arbeitgeber bezahlt, aus dem sich dann die Rente bestimmt.
Pensionsfonds sind sowohl arbeitgeberfinanziert als auch als Entgeltumwandlung zulässig, bei der Entgeltumwandlung wird in aller Regel die contribution benefit Variante gewählt.
Beiträge zum Pensionsfonds sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Zusätzliche Ersparnis sind die anteiligen Sozialabgeben, bei der Entgeltumwandlung nur noch bis Ende 2008. Die Leistungen aus dem Pensionsfonds sind als sonstige Bezüge nachgelagert zu versteuern.
Weiterführende Informationen: Betriebliche Altersvorsorge mit Pensionsfonds
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