Die Förderung der Eigenvorsorge ist mehr zu einer Eigenvorsorgeforderung mutiert. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde auf nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Somit ist dem Bürger die Möglichkeit einer steuerfreien Auszahlung seiner privaten Altersvorsorge genommen worden.
Mit der sogenannten “Rürup-Rente” und der “Riester-Rente” wird hingegen die private Altersvorsorge wieder gefördert und auch die betriebliche Altersvorsorge gewinnt wieder mehr an Bedeutung. Einfacher und durchsichtiger ist das System dadurch jedenfalls nicht geworden, so daß viele Bürger die neuen Möglichkeiten nicht im vollen Umfang kennen und ausnutzen. Deswegen wird von der Politik andauernd gefordert, privat vorzusorgen.
Ob man allerdings von Förderung sprechen kann, wenn das System so undurchschaubar wird, daß es wenig in Anspruch nehmen, ist fraglich. Zudem sind die neuen Möglichkeiten der Förderung erst dadurch interessant geworden, weil man die steuerfreie Auszahlung von Lebens- und Rentenversicherungen (nachdem sie zumindest 12 Jahre gelaufen sind) gestrichen hat.
Abgelegt in den Kategorien: Betriebliche Altersvorsorge, Gesetzliche Rentenversicherung, Private Altersvorsorge

