Der Staatszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt derzeit bei ca. 25%. Auch dieses Instrument wurde schon heran gezogen, um Finanzierungslöcher in der gesetzlichen Rentenversicherung zu schliessen. Denn im Jahre 1990 lag dieser Zuschuss noch bei ca. 16%. Finanziert wurde diese Zuschusserhöhung des Bundes über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und durch Einführung der Ökosteuer.
- Erhöhung des Beitragssatzes
- Reduzierung der Rentenhöhen
- Streichung einzelner Leistungen
- Einbeziehung aller Erwerbstätigen
- Erhöhung des Staatszuschusses
- Erhöhung der Geburtenzahlen
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