Untenstehendes Schaubild verdeutlicht die Auswirkung der Rentenreformen 2001 und 2002 anhand des sogenannten “Eckrentners”. Dem “Eckrentner” werden 45 Jahre beitragspflichtige Berufsjahre unterstellt, in denen er immer genau im Durchschnitt aller sozialversicherungspflichtigen Personen verdient und dafür Beiträge entrichtet hat. Kürzere Beitragszahlungszeiträume verringern somit die zu erwartende Altersrente enorm.

Wenn man über diese Entwicklung informiert ist, kann man rechtzeitig vorsorgen, damit einen diese “Lücke” im Alter nicht unvorbereitet trifft.
Entweder über die Steuer oder direkte Zulagen hat der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, sich für den Lebensabend etwas anzusparen.
Auch bei den verschiedenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge kann man steuerbegünstigt die gesetzliche Rente selber aufbessern
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