Die Direktversicherung wurde in ihrem Wesen durch das Alterseinküftegesetz entscheidend geändert. Für Verträge vor dem 01.01.2005 bleibt die Möglichkeit der pauschalen Versteuerung der Beiträge mit 20% erhalten. Auszahlungen sind steuerfrei und können auch als einmalige Kapitalleistung erfolgen. Seit 2004 erheben jedoch die gesetzlichen Kassen von Ihren Mitgliedern den vollen Beitragssatz auf Kapitalabfindungenaus Direktversicherungen.
Für Verträge ab dem 01.01.2005 gilt die Steuerfreiheit der Beiträge bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte pro Jahr. Hinzu kommt der am 01.01.2005 neu eingeführte Freibetrag von 1800 € pro Jahr für Verträge ab diesem Datum. Die Leistungen aus einer Direktversicherung dürfen aber nur noch als Rentenzahlung erfolgen und müssen dann mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Wer die Beiträge als Entgeltumwandlung über eine Sonderzahlung macht, z.B. Weihnachtsgeld, kann sich auf seine Beiträge noch bis Ende des Jahres 2008 noch Sozialversicherungsabgaben sparen.
Eine Direktversicherung ist ein privater Rentenversicherungsvertrag, den ein Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf seinen Mitarbeiter als versicherte Person abschliesst. Wird der Vertrag über Entgeltumwandlung finanziert, hat der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch auf die Leistungen. Der Arbeitgeber kann die Gesellschaft wählen, bei der die Direktversicherung abgeschlossen wird. So kann er bei mehreren Mitarbeitern mit Direktversicherungen seinen Verwaltungsaufwand überschaubar halten.
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