Bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen enstehen beim Abschluß Kosten, für die der Versicherungsnehmer aufkommen muß. In den allermeisten Fällen werden diese Kosten mit den zu zahlenden Beiträgen verrechnet. Geschieht diese Verrechnung nach dem Zillmer-Verfahren, so werden die Abschlußkosten erst komplett mit den eingegangenen Beiträgen verechnet, bevor in der Versicherung ein Deckungskapital gebildet wird.
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Angebot zur Lebensversicherung
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